Jubiläum.


20-Jahr-Jubiläum.

Obwohl sich das 20-jährige Jubiläum im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend durchgesetzt hat, ist es eine falsche Fügung.

Denn nicht das Jubiläum ist 20-jährig, sondern z.B. die Firmenzugehörigkeit.
Richtig also: das 20-Jahr[e]-Jubiläum, das 20. Jubiläum.
Oder: das 20-jährige Bestehen, die 20-jährige Zugehörigkeit.

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